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zur LEGALISATION


Legalisation bedeutet "Beglaubigung", das heisst das förmliche Verfahren einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung eines Staates. Das Verfahren soll den Beweis liefern, dass eine ausländische öffentliche Urkunde echt ist und die Echtheit durch Legalisation bestätigt ist. Hierbei werden die Unterschrift, die Siegel oder Stempel sowie die Eigenschaft, in der der Unterzeichner gehandelt hat, als "echt" bestätigt.

Die zur Durchführung der Legalisation erforderlichen Vorbeglaubigungen richten sich nach Art des Dokuments und nach dem Zielland, in dem das Dokument  zur Verwendung kommen soll. Lesen Sie hierzu bitte die Ausführungen unter den einzelnen Ländern in der LÄNDERAUSWAHL.


Am 01.01.2023 wurde die Apostillierung von Dokumenten vom Bundesverwaltungsamt in Köln (Nordrhein-Westfalen) dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten in Brandenburg (Brandenburg) übertragen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir diese Änderung noch nicht bei allen Ländern in unserer Internetseite vorgenommen haben.

Hier die Anschrift:
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Referat Apostillen und Forderungsmanagement
Kirchhofstraße 1-2
14776 Brandenburg an der Havel




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