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Legalisation bedeutet "Beglaubigung", das heisst das förmliche Verfahren einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung eines Staates. Das Verfahren soll den Beweis liefern, dass eine ausländische öffentliche Urkunde echt ist und die Echtheit durch Legalisation bestätigt ist. Hierbei werden die Unterschrift, die Siegel oder Stempel sowie die Eigenschaft, in der der Unterzeichner gehandelt hat, als "echt" bestätigt.
Die zur Durchführung der Legalisation erforderlichen Vorbeglaubigungen richten sich nach Art des Dokuments und nach dem Zielland, in dem das Dokument zur Verwendung kommen soll. Lesen Sie hierzu bitte die Ausführungen unter den einzelnen Ländern in der LÄNDERAUSWAHL.
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